Landfriedensbruch § 274 StGB

Mittlerweile wurde die Novellierung des Landfriedensbruch-Paragraphen im Nationalrat beschlossen.  Ab 1.1.2016 tritt die neue Bestimmung unter dem Namen „Schwere gemeinschaftliche Gewalt“ in Kraft.  Genauere Infos gibts hier in einer Presseaussendung der Rechtshilfe Rapid. Hier die bis dahin geltende Rechtslage: (1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß … Landfriedensbruch § 274 StGB weiterlesen